Bereits seit längerer Zeit plante die Bundesregierung, die Ausbildung in Terrorcamps unter Strafe zu stellen. Im vergangenen Dezember wurde ein entsprechender Entwurf ausgehandelt. Dieser wurde heute, im Rahmen eines verschärften Staatssschutzstrafrechts, auf den Weg gebracht und enthält auch weitere Neuerungen - darunter eine Kriminalisierung der Verbreitung bestimmter Informationen, wie beispielsweise Anleitungen zum Bombenbau.
Wie das Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung schreibt, sollen durch den Entwurf "besondere Formen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten künftig unter Strafe gestellt werden". Die Vorlage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht bis zu zehn Jahre Haft für entsprechende Taten vor. Gegenüber früheren, von der CDU ins Spiel gebrachten Plänen, stellt der aktuelle Entwurf eine leichte Entschärfung dar: Anstatt bereits den Besuch entsprechender Einrichtungen zu ahnden, muss nach dem aktuellen Entwurf, der wohl bald zum Gesetz werden wird, die konkrete Absicht nachgewiesen werden, eine Straftat zu begehen.
"Dabei bleiben wir unserer Leitlinie treu, rechtsstaatliche Grundsätze auch bei der Terrorismusabwehr strikt zu wahren", zeigte sich die Bundesjustizministerin zufrieden mit dem aktuellen Gesetzesentwurf. Dieser beinhaltet im Wesentlichen drei wichtige Neuerungen des Strafgesetzbuchs. Die erste ist der neue Paragraph 89a. Nach diesem wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft. Als Vorbereitungshandlung im Sinne dieses Gesetzes zählt auch die angesprochene Ausbildung im Terrorcamp. Besteht der Verdacht auf eine entsprechende Straftat, sollen die Strafverfolger auch Wohnungen überwachen und Telefone abhören dürfen.
Die zweite Neuerung ist der neue Paragraph 89b. Wer Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält, soll künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. "Erfahrungsgemäß geht dem Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern die Vermittlung durch Personen voraus, die terroristischen Vereinigungen zugerechnet werden können", heißt es zur Begründung.
Für besonders viel Kritik dürfte der neue Paragraph 91 StGB sorgen. Dieser stellt es unter Strafe, terroristische "Anleitungen" zu verbreiten oder anzupreisen. Dazu zählt beispielsweise der Upload von Anleitungen zum Bombenbau ins Internet, ein in der Internet-Community in den letzten Jahren viel zitiertes Szenario. Die Regierung hofft damit, Tendenzen begegnen zu können, nach denen das Internet ihrer Ansicht nach zunehmend zum "Propagandamedium für Terroristen" würde. In den nun unter Strafe gestellten Informationen sehe sie "eine erhebliche Gefahr, da sie ohne weitere Zwischenschritte zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet werden können und nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch verwendet werden." Kritiker dagegen äußerten sich in der Vergangenheit sehr entschieden gegen entsprechende Pläne. Sie sahen in diesen einen Verstoß gegen die Freiheit von Lehre und Forschung, da sie auch die harmlose, rein der persönlichen Bildung dienende Beschäftigung mit derartigen Inhalten kriminalisiert sahen. Im Gegensatz zu den anderen beiden neuen Paragraphen muss bei Paragraph 91 keine terroristische oder anderweitig kriminelle Absicht nachgewiesen werden, um eine Strafbarkeit zu begründen. Bestimmte, eindeutig dem Wissenserwerb dienende Szenarien sind allerdings von der Strafbarkeit ausgenommen: "Wer sich solches Material ohne Anschlagsvorsatz (z. B. aus jugendlicher Neugier) herunterlädt, wird nicht von dem Tatbestand erfasst. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind auch solche Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Anleitungen in Chemiebaukästen, Lehrbüchern oder auch Patentschriften." (Annika Kremer)
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